Reiserecht


Das Reiserecht ist ein spezielles Gebiet des Zivilrechts und befasst sich mit den Problematiken um Leistungsstörungen im Zusammenhang mit gebuchten, stornierten und mängelbehafteten Reisen.

Ich kann anhand der einschlägigen Rechtsprechung und der daraus entwickelten Tabellen genau errechnen, in welcher Höhe der Reisepreis- ganz gleich, ob bei einer Pauschalreise zu Land oder auch einer zur See (Kreuzfahrt)- wegen einzelner Mängel gemindert werden kann.

Gerade in Zeiten nach Corona, wo es nach langer Durststrecke nun wieder möglich ist uneingeschränkt zu reisen, ist es wichtig, dass Sie Ihre eigene Position und die Regelungen des Reiserechts richtig einschätzen, um nicht etwa Nachteile zu erleiden.
Wenden Sie sich vertrauensvoll mit Ihrem Anliegen an mich.

Ich kann Ihnen z. B. verbindlich Auskünfte darüber geben, ob Ihr Reiseveranstalter Sie so einfach auf ein anderes Hotel umbuchen darf oder auch, ob Sie einen Gutschein, anstelle des bereits entrichteten Reisepreises akzeptieren müssen.

Auch bei der Durchsetzung der Fluggastrechte aufgrund europäischer Verordnung oder aber auch des Montrealer Abkommens, wegen Stornierung, Verspätung etc. kann ich Ihre Rechte durchsetzen.

Rechtsanwalt Mindermann - Beratung zu Reiserecht und Mietrecht.


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