Familienrecht


Das Gefüge einer Familie ist bisweilen zerbrechlich. Durch äußere oder innere, manchmal nicht bewusst gesteuerte, Prozesse kommt es hin und wieder zu der Situation, dass eine familienspezifische Situation nicht mehr, ohne Einschaltung eines Anwaltes oder gegebenenfalls eines Gerichts, gelöst werden kann.

 In einem Scheidungsprozess, muss der scheidungsbeantragende Ehepartner zum Beispiel stets anwaltlich vertreten sein.

Ich vertrete Ihre Interessen bei Fragen zu einer Scheidung, nebst Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, elterliche Sorge etc..

Streitigkeiten um das Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht, unterhaltsrechtliche Fragestellungungen etc..

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